Anwalt für Strafrecht in Luzern / Zug

Jede Person, der eine Übertretung, ein Vergehen oder ein Verbrechen vorgeworfen wird, hat das Recht einen Verteidiger ihrer Wahl beizuziehen. In schwerwiegenden Fällen ist es sogar obligatorisch, einen notwendigen Verteidiger zu ernennen.

Anwalt als Verteidiger

Auch Beschuldigte, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, haben Anspruch auf einen Strafverteidiger, sofern dies zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist. In solchen Fällen setzt die Verfahrensleitung (Staatsanwaltschaft, Zwangsmassnahmengericht oder Strafgericht) einen amtlichen Verteidiger ein.

Anwalt als Opfervertreter

Nicht selten kommt es vor, dass das Opfer in einem Strafverfahren einen Rechtsbeistand braucht, um seine Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung durchzusetzen. Die entsprechenden Voraussetzungen und Bestimmungen finden sich im Opferhilfegesetz (OHG) sowie in der Strafprozessordnung (StPO).

Anwalt als Vertreter der Privatkläger

Eine geschädigte Person kann sich an einem strafrechtlichen Verfahren als Straf- und/ oder Zivilklägerin beteiligen. Unter anderem kann sie als Privatklägerin ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafprozess geltend machen. Auch in solchen Fällen ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen oder mindestens die Angelegenheit vorgängig mit einem Anwalt zu besprechen.

Stellt die geschädigte Person beispielsweise bei Antragsdelikten (einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ehrverletzung, Drohung, Hausfriedensbruch etc.) nicht innerhalb von drei Monaten seit Kenntnis von Tat und Täterschaft bei der Strafbehörde einen Strafantrag, so ist das Antragsrecht erloschen und der Täter wird nicht bestraft.

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